Betäubungsmittel – sprechen Sie mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin
Einige Opioide – insbesondere die stark wirksamen –
unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (Schweiz: BetmG - Deutschland: BtMG) / Suchtmittelgesetz (SMG, Österreich).
Der Grund liegt in dem sogenannten »Sucht- und
Missbrauchspotenzial« dieser Substanzen. Sie werden
auf besonderen Rezepten verordnet.
Das Betäubungsmittelgesetz / Suchtmittelgesetz klärt alle auftretenden und
rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln / Suchtmitteln auftreten. Hier ist festgelegt, was genau
als Betäubungsmittel / Suchtmittel gilt und welche Bestimmungen im
In- und Ausland eingehalten werden müssen.
Ihr Arzt / Ihre Ärztin wird Ihnen ggf. Opioide in einer auf Sie zugeschnittene Dosierung verschreiben, da hier besondere Verordnungsregeln gelten. Diese dienen dem Schutz
vor Missbrauch aufgrund falscher Anwendung.
Wird die Schmerztherapie beendet, weil die Ursache
Ihrer Schmerzen verschwunden ist, wird dies »ausschleichend
« therapiert: Ihr Arzt / Ihre Ärztin wird die
Dosierung schrittweise reduzieren. So kann der Körper
sich langsam wieder an das Leben ohne Schmerzmedikament
gewöhnen.